Seit 1.1.2008 müssen alle Dienstnehmer ausnahmslos vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet werden.
Für diese Anmeldungen stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Was aber wenn Sie eine Anmeldung außerhalb unserer Öffnungszeiten durchführen müssen?
In diesem Fall können Sie ganz bequem und unkompliziert eine Mindestangabenmeldung, direkt über ELDA senden. https://www.elda.at/portal27/eldaportal/eldamamol
Anbei haben wir Ihnen eine kleine Hilfestellung zur Ausfüllung des Formulars beigefügt.
ELDA Mindestangabenmeldung
Die vollständige Meldung, welche innerhalb von 7 Tagen ab Beginn des Dienstverhältnisses nachgereicht werden muss, übernehmen gerne wir für Sie.